Einleitend definiert die ENHK in ihrem Gutachten auf der Grundlage des ISOS sowie der Erkenntnisse des von ihr durchgeführten Augenscheins zwei konkretisierte Schutzziele für den Beurteilungsperimeter. Diese beiden Schutzziele werden dabei seitens ENHK wie folgt umschrieben: "- Ungeschmälerte Erhaltung des weitgehend im 18. und 19. Jahrhundert entstandenen, aussergewöhnlich intakt überlieferten bäuerlich-gewerblich geprägten Weilers B._____ in seiner Substanz und seiner authentischen Wirkung. - Ungeschmälerte Erhaltung der das Ortsbild des Weilers B._____ prägenden ruhigen Dachlandschaft." (vgl. Gutachten ENHK, S. 4, act. 21).