Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Parzelle aaa sowie des darauf stehenden Gebäudes Nr. bbb. Geplant ist eine Indach-Photovoltaikanlage mit dunklen Paneelen auf dem nach Süden orientierten Dach des östlichen Teils des Gebäudes Nr. bbb (B._____ 8) im Weiler B._____. Der Weiler B._____ ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) mit der Aufnahmekategorie A und dem Erhaltungsziel A (erhalten der Substanz gemäss Art. 9 Abs. 4 Bst. a Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz [VISOS] vom 13. November 2019) aufgenommen. Die Parzelle aaa befindet sich innerhalb des Gebiets G1 "Weiler B.__