vgl. Geoportal Aargau, Amtliche Vermessung) gar nicht erst in Betracht gezogen worden. Ausserdem hat die Beschwerdegegnerin in ihrem Evaluationsbericht noch einen weiteren Standort mit Zusage beziehungsweise mit einem grünen Punkt ausgewiesen (Evaluationsbericht, Kapitel 10.1, act. 32), diesen Alternativstandort aber nicht mit dem gewählten Standort verglichen. Schliesslich blieb auch die Variante, das Siedlungsgebiet von Q._____ von der Industriezone aus zu versorgen, nicht angemessen beurteilt. 2.3