_ nichts zu ändern. Gemäss dem zu dieser Thematik eingeholten Amtsbericht der Abteilung für Umwelt BVU vom 20. März 2024 hat diese Anlage nur geringe Auswirkungen auf die Versorgungssituation für das Siedlungsgebiet Q._____ (vgl. act. 241). Die im Plan mit einer Ellipse dargestellte Abdeckungslücke betrifft somit Gebiete innerhalb und ausserhalb des Baugebiets (Evaluationsbericht, Kapitel 7 und 8, act. 33 und 34).