Die von der Gemeinde Q._____ mitunterzeichnete „Vereinbarung über Standortevaluation und -koor- dination" zwischen dem Departement BVU des Kantons Aargau und den Mobilfunkbetreibern wird bei der Standortsuche angewendet. Bei diesem Verfahren ist für neue Mobilfunkanlagen der geeignetste und optimalste Standort zu ermitteln. Mobilfunkbetreiber müssen eine Standortevaluation durchführen. Das Gewerbegebiet beim alten Bahnhof ist bereits gut versorgt (vgl. Evaluationsbericht).