Die Antenne wird an der Bauzonengrenze in der Wohnzone 2 geplant. Auf der Parzelle ist heute eine Entsorgungsstelle für Glas, PET usw. angeordnet. Südlich der Parzelle befindet sich zudem die SBB- Bahnlinie. Mobilfunkantennen sind Infrastrukturanlagen, welche primär innerhalb der Bauzonen erstellt werden müssen. Ausserhalb der Bauzonen sind sie nicht zonenkonform und standortgebunden, so dass sie eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG benötigen würde. In der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Q._____ sind keine Vorschriften zu den erlaubten Standorten (z.B. in Gewerbezone, Wohn-, Gewerbezone) von Antennen vorgeschrieben.