Im RRB Nr. 2020-001260 vom 21. Oktober 2020 hob der Regierungsrat die angefochtene Baubewilligung aus formellen Gründen (Nichtigkeit der erteilten Bewilligung) auf: Die Stimmberechtigten der Gemeinde Q._____ hatten sich grossmehrheitlich gegen einen Baurechtsvertrag ausgesprochen, der die Errichtung der vorliegenden Antennenanlage zum Gegenstand hatte. Das Verwaltungsgericht hob den regierungsrätlichen Entscheid mit Urteil vom 3. Mai 2021 auf und wies die Sache zur Neubeurteilung im Sinn der Erwägungen an den Regierungsrat zurück. Streitgegenstand bildet daher die Beurteilung der erteilten Baubewilligung in materieller Hinsicht.