Der Bund verfolgt zusammen mit der Beratenden Expertinnen- und Expertengruppe NIS (BERENIS) permanent die wissenschaftliche Entwicklung und lässt die neusten Erkenntnisse laufend in seine Beurteilung einfliessen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1C_45/2023 vom 16. Januar 2024 E. 9.2; vgl. auch die Informationspflichten des BAFU gemäss Art. 19b