Bundesgerichts 1C_45/2023 vom 16. Januar 2024 E. 6.3). An dieser Einschätzung vermag die unbelegte Kritik der Beschwerdeführenden am ISO-Zertifikat nichts zu ändern. 5.4.2 Die Beschwerdeführenden rügen ausserdem generell eine Verletzung des Vorsorgeprinzips (vgl. Art. 4 NISV, Art. 11 Bundesgesetz über den Umweltschutz [Umweltschutzgesetz, USG] vom 7. Oktober 1983) und weisen auf mögliche Gesundheitsschäden durch Mobilfunkstrahlung hin (vgl. Beschwerde vom 14. September 2022, Ziffer 8.6, Seiten 51–59, act. 171–179).