Auch in seinem neuen Urteil 1C_45/2023 vom 16. Januar 2024 führte das Bundesgericht aus, dass es sich bereits mehrfach mit den QS-Systemen auseinandergesetzt habe und keine Veranlassung gebe, an deren grundsätzlichen Tauglichkeit hinsichtlich der Kontrolle von adaptiven Antennen, die nach dem "worst case"-Szenario bewilligt wurden, zu zweifeln (ebendort E. 6.2). Für den Regierungsrat ist angesichts dieser Ausführungen des Bundesgerichts erstellt, dass die vorzunehmenden und der Abteilung für Umwelt BVU vorzulegenden Abnahmemessungen und das QS-System der Beschwerdegegnerin mit der implementierten automatischen Leistungsbegrenzung einen bundes-