Was den Vorwurf des mangelhaften Vollzugs bei adaptiven Antennen anbelangt, ist auf die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichts hinzuweisen. Im bereits erwähnten Urteil 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 bestätigte das Bundesgericht mit einer ausführlichen Begründung die Bundesrechtskonformität sowohl der angeordneten Abnahmemessungen (ebendort E. 8) als auch des QS- Systems der Beschwerdegegnerin, in welches die Anlage integriert werden muss (ebendort E. 9).