Schliesslich bemängeln die Beschwerdeführenden den Vollzug bei adaptiven Antennen. Sie rügen dabei ein fehlendes QS-System für die 5G-Technologie und die fehlenden Messmöglichkeiten (vgl. Beschwerde vom 14. September 2022, Ziffern 8.3–8.4, Seiten 35–49, act. 181–195).