Was die Kritik an den umhüllenden Antennendiagrammen anbelangt, ist auf das bereits erwähnte Urteil des Bundesgerichts hinzuweisen (Urteil des Bundesgerichts 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023). In diesem Urteil legt das Bundesgericht mit einer ausführlichen Begründung dar, dass der Mehrwegausbreitung und den Reflexionen bei adaptiven Antennen im Rahmen der rechnerischen Prognose, entgegen den unzutreffenden Vorbringen der Beschwerdeführenden (vgl. Beschwerde vom 14. September 2022, Ziffer 8.5, Seiten 48–51, act. 179–182), Rechnung getragen wird (ebendort E. 8). Weitergehende Ausführungen erübrigen sich, da sich die Beschwerde diesbezüglich als unbegründet erweist. 5.4 5.4.1