Der Streitgegenstand bildet die dem vorliegenden Verfahren zugrunde liegende Bewilligung, die für den Umbau der Mobilfunkanlage erteilt wurde, bei welcher der Korrekturfaktor nicht angewendet wird. Die Antennenanlage ist deshalb wie eine konventionelle Antenne zu behandeln und nach dem sogenannten "worst-case"-Szenario zu beurteilen (vgl. dazu Urteil des Bundesgerichts 1C_45/2023 vom 16. Januar 2024 E. 6.2). Die Frage der Rechtmässigkeit der Korrekturfaktoren und deren An-