Da die IGW nachweislich nicht vor biologischen Effekten schützen würden, handle es sich hierbei um einen Trugschluss. Insgesamt ergebe sich, dass mit der Einführung eines Korrekturfaktors das Schutzniveau deutlich gesenkt werde (vgl. Beschwerde vom 14. September 2022, Ziffer 8.2, Seiten 24–34, act. 196–206).