Alsdann machen die Beschwerdeführenden geltend, das BAFU verkenne insbesondere auch, dass – im Gegensatz zu den thermischen Effekten – bei den biologischen Auswirkungen nicht die Durchschnittswerte, sondern die Spitzenwerte und die Signalform ausschlaggebend seien. Falsch sei auch der Hinweis des BAFU, wonach eine Sicherheitsmarge bestehe, da die mit Korrekturfaktor erreichten Feldstärken immer noch deutlich unterhalb der Immissionsgrenzwerte (IGW) seien. Da die IGW nachweislich nicht vor biologischen Effekten schützen würden, handle es sich hierbei um einen Trugschluss.