Auch würden für die Einführung des Korrekturfaktors nachvollziehbare wissenschaftliche Erläuterungen fehlen; es seien ausschliesslich technische Aspekte in Betracht gezogen worden. Ausserdem sei die Festlegung der Korrekturfaktoren durch das BAFU technisch nicht nachvollziehbar. Alsdann machen die Beschwerdeführenden geltend, das BAFU verkenne insbesondere auch, dass – im Gegensatz zu den thermischen Effekten – bei den biologischen Auswirkungen nicht die Durchschnittswerte, sondern die Spitzenwerte und die Signalform ausschlaggebend seien.