Entsprechend beruhe die Privilegierung adaptiver Antennen auf falschen Prämissen. Weiter bringen die Beschwerdeführenden vor, das BAFU verkenne einmal mehr die Relevanz der von adaptiven Antennen gezielt genutzten Reflexionen. Die im Rahmen der automatischen Leistungsbegrenzung vorgesehene Mittelung beziehe sich auf jedes Antennen-Panel einzeln. Da sich die Senderichtungen der drei Antennen-Panel horizontal überschneiden würden, könnten an einem OMEN die Grenzwerte auch im 6-Minuten-Mittel (ständig) überschritten werden. Auch würden für die Einführung des Korrekturfaktors nachvollziehbare wissenschaftliche Erläuterungen fehlen;