Da vorliegend die adaptiven Antennen mit je 5'000 WERP (effective radiated power in Watt) senden sollen, während die maximal mögliche Sendeleistung rund 30'000 WERP betrage, sei es problemlos möglich, dass diese Antennen der Hauptsenderichtung jeweils mit der maximal bewilligten Anzahl WERP senden und gleichzeitig weitere Bereiche rundherum versorgen würden. Die Annahme, die maximale Sendeleistung sei nur in eine Richtung gleichzeitig möglich, sei folglich bei den durch die Beschwerdegegnerin beantragten Sendeleistungen nicht richtig. Entsprechend beruhe die Privilegierung adaptiver Antennen auf falschen Prämissen.