Eine derart massive Privilegierung lasse sich mit der spezifischen Sendecharakteristik adaptiver Antennen nicht rechtfertigen. Der vorsorgliche Anlagegrenzwert (AGW) stelle einen zu jeder Zeit einzuhaltenden Maximalwert dar, da für die gesundheitlichen Auswirkungen die effektive elektrische Feldstärke relevant sei. Die Idee des Korrekturfaktors und der zeitlichen Mittelung höhle den Gesundheitsschutz weiter aus und verletze das Vorsorgeprinzip zusätzlich, obwohl gestützt auf den Stand der Wissenschaft der AGW im Gegenteil deutlich zu reduzieren wäre.