Das Bauvorhaben umfasst den Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage mit insgesamt 16 Sendeantennen sowie elf Richtfunkantennen. Dabei sind drei neue Antennen mit einem Frequenzband von 3400–3800 MHz vorgesehen, welche theoretisch auch adaptiv betrieben werden können. Die Beschwerdeführenden machen in diesem Zusammenhang geltend, mit dem Nachtrag zur Vollzugsempfehlung zur NISV wolle das BAFU eine Privilegierung adaptiver Antennen einführen, indem ein Korrekturfaktor und eine über sechs Minuten gemittelte Sendeleistung zur Anwendung gelangen dürfen.