_, M._____; Rev: 1.77; act. 10–17; fortan: Standortdatenblatt) vom 8. März 2019 datiert ist und alle erforderlichen Auskünfte gemäss der Vollzugsempfehlung zur NISV vom Juli 2002 enthält. Am 9. Mai 2019 stimmte die Abteilung für Baubewilligungen BVU dem Bauvorhaben zu. Da der Nachtrag des BAFU erst im Jahr 2021 publiziert wurde und die NIS-Beurteilung durch die Abteilung für Baubewilligungen BVU beziehungsweise durch die Abteilung für Umwelt BVU zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgte, kann darin kein Verfahrensfehler erblickt werden, der zu einer Rückweisung des Gesuchs der Beschwerdegegnerin vom 28. März 2019 berechtigen würde.