Am 23. Februar 2021 publizierte das BAFU den Nachtrag zur Vollzugsempfehlung zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) für Mobilfunk- und WLL-Basisstationen (vgl. https://www.bafu.admin.ch/ bafu/de/home/themen/elektrosmog/fachinformationen/massnahmenelektrosmog/mobilfunk-vollzugshilfen-zur-nisv.html; fortan: Nachtrag vom 23. Februar 2021). Darin legt das BAFU fest, dass in Zusatzblatt 2 des Standortdatenblatts deklariert werden muss, ob eine Antenne adaptiv oder nicht-adaptiv betrieben wird (vgl. Nachtrag vom 23. Februar 2021, Ziffer 3.3, Seite 8). Den Akten ist zu entnehmen, dass das Standortdatenblatt der Beschwerdegegnerin (I._____, E._____, M._____;