Des Weiteren rügen die Beschwerdeführenden diverse Verstösse gegen immissionsrechtliche Vorschriften. In formeller Hinsicht beanstanden sie, dass der mögliche adaptive Betrieb der drei neuen Sendeantennen im Frequenzband 3400–3800 MHz und die Anzahl Subarrays im Gesuch nicht ausgewiesen worden seien, was gegen die Vollzugsempfehlungen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) verstosse. Das Gesuch hätte bereits aus diesem Grund zur Überarbeitung zurückgewiesen werden müssen (vgl. Beschwerde vom 14. September 2022, Ziffer 8.1, Seite 23, act. 207).