Die Beschwerdeführenden beanstanden, es sei keine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Waldabstands erteilt worden. Hierbei übersehen sie allerdings, dass die Zustimmungsverfügung der Abteilung für Baubewilligungen BVU sich insbesondere auch mit der Unterschreitung des Waldabstands auseinandersetzt und die Zustimmung auch bezüglich dieses Teilbereichs erteilt worden ist. Entgegen den Beschwerdeführenden wurde somit eine Bewilligung erteilt; eine separate Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Waldabstands ausserhalb des Baugebiets ist nicht vorgesehen. 3.4