Dies würde durch die beantragte Umrüstung der Antenne nur marginal verändert (vgl. Eingabe des Gemeinderats vom 24. Mai 2023, act. 302 f.). Diese Stellungnahme des Gemeinderats ist ausreichend begründet und es kann dabei nicht festgestellt werden, dass sich der Gemeinderat bei der vorgenommenen Beurteilung von sachfremden Argumenten hat leiten lassen. 6 von 14 2.4