Der mit den lokalen Verhältnissen bestens vertraute Gemeinderat hielt in seiner Stellungnahme vom 24. Mai 2023 fest, dass die bestehende Anlage sich ausserhalb der Bauzone befinde und durch einen Waldstreifen von der Bauzone getrennt sei. Infolgedessen habe sie keinen Einfluss auf den Ortsbildschutz oder die Siedlungsentwicklung. Durch die Nähe zu den angrenzenden Bäumen passe sie sich gut in die bestehende Landschaft ein und sei daher nur schlecht einsehbar. Dies würde durch die beantragte Umrüstung der Antenne nur marginal verändert (vgl. Eingabe des Gemeinderats vom 24. Mai 2023, act.