5 von 14 26. Juni 2023, Seite 1, act. 310). Die Beschwerdeführenden übersehen dabei, dass sowohl die Abteilung für Baubewilligungen BVU als auch der Gemeinderat die Standortevaluation vom 14. Dezember 2022 in Kenntnis des Ausmasses des Bauvorhabens und unabhängig davon, ob es sich vorliegend um einen Umbau, einen Neubau oder einen Erweiterungsbau handelt, untersucht haben und der bestehende Standort nach wie vor als der am besten geeignete Standort taxiert wurde. 2.3.3