die Siedlungsentwicklung erweise (vgl. Eingabe des Gemeinderats vom 24. Mai 2023, act. 302 f.). Am 7. Juni 2023 nahm auch die Abteilung für Baubewilligungen BVU zur Standortevaluation vom 14. Dezember 2022 Stellung und hielt fest, dass Alternativstandorte aus Gründen des Ortbildschutzes und der Versorgungsqualität abzulehnen seien. Die Anlage trete nicht störend in Erscheinung und der bestehende Standort sei sowohl aus Sicht der Versorgung wie auch aus Gründen des Ortbildschutzes besser geeignet als ein anderer Standort innerhalb der Bauzone (vgl. Stellungnahme zur Standortevaluation der Abteilung für Baubewilligungen BVU vom 7. Juni 2023, act. 305 f.).