Im Rahmen des vorliegenden Beschwerdeverfahrens hat die Beschwerdegegnerin am 15. Dezember 2022 eine Standortevaluation vom 14. Dezember 2022 eingereicht. Diese wurde vom Gemeinderat am 24. Mai 2023 ausführlich geprüft. Dabei erachtete der Gemeinderat die Standortevaluation vom 14. Dezember 2022 als plausibel und hielt in seiner Stellungnahme vom 24. Mai 2023 fest, dass ihm keine besseren Ausweichstandorte als die im Bericht erwähnten bekannt seien.