Diese Schlussfolgerung entspricht auch der Beurteilung des mit den örtlichen Verhältnissen bestens vertrauten Gemeinderats. Dieser führt aus, dass die alternativen Standorte (Sägerei, Werkhof) aus Gründen des Ortsbildschutzes und der Siedlungsentwicklung als "höchst unvorteilhaft" anzusehen sind. Insbesondere das Gebiet "Sägerei" grenze direkt an die Kernzone und ein Mobilfunkmast läge im unmittelbarem Blickkontakt zu diversen, national geschützten ISOS-Objekten, die das Ortsbild stören würden. Die bestehende Anlage bewirke keine Störung des Ortsbilds oder der Siedlungsentwicklung und füge sich gut in die bestehende Landschaft ein.