Im Rahmen dieses Baubewilligungsverfahrens wurde festgestellt, dass die damals geplante und heute bestehende Mobilfunkanlage keine Inventarobjekte, Schutzzonen oder Schutzobjekte tangiert. Bei der Interessenabwägung hat die Koordinationsstelle Baugesuche (heute Abteilung für Baubewilligungen BVU) auch berücksichtigt, dass die Antenne die Bäume und damit von allen Seiten die Horizontlinie überragt und dass der Landschaft im Bereich des Bauvorhabens übergeordnete Bedeutung beizumessen ist. Nach der vorgenommenen Interessenabwägung kam die Koordinationsstelle Baugesuche folglich zum Schluss, der gewählte Standort stelle den bestmöglichen Standort dar.