Das streitbetroffene Bauvorhaben hat zum Ziel, die bestehende Mobilfunkanlage zu erneuern, damit sie dem Stand der Technik entspricht. Gemäss Leitfaden Mobilfunk für Gemeinden und Städte (herausgegeben von nachstehenden Institutionen: Bundesamt für Umwelt, Bundesamt für Kommunikation, Bundesamt für Raumentwicklung, Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz, Schweizerischer Städteverband sowie Schweizerischer Gemeindeverband Bern, 2010; fortan: Leitfaden) liegt der Ausbau der Mobilfunknetze im öffentlichen Interesse, da neue und erweiterte Anwendungen, welche der Technologiewandel immer wieder ermöglicht, einem Bedürfnis entsprechen und regelmässig genutzt werden.