zitätslücke bestehe und ob diese aus funktechnischen Gründen mit einem oder mehreren Standorten innerhalb der Bauzonen nicht in genügender Weise beseitigt werden könne (vgl. Beschwerde vom 14. September 2022, Ziffern 4.1–4.6, Seiten 6–9, act. 221–224). 2.2.2