In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Entscheid des Stadtrats Q._____ vom 2. Oktober 2023 aufgehoben und neu wie folgt gefasst: Für den Aufenthalt der Beschwerdeführerin in der Wohngruppe L._____ in R._____ vom 1. November 2023 bis am 31. Mai 2024 wird Kostengutsprache erteilt. 2. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, dem Verein B._____ in R._____ die Gemeindebeiträge für die Monate November 2023 bis und mit Mai 2024 in der Höhe von insgesamt Fr. 8'680.– zu bezahlen. 3. Auf die Rechtsbegehren 2 und 3 der Beschwerdegegnerin wird nicht eingetreten. 4. a)