Anzufügen ist, dass die Berufsbildung als Teilbereich des Bildungswesens den allgemeinen Bildungszielen der Bildungsverfassung verpflichtet ist. Dazu zählen insbesondere die Herstellung von Chancengleichheit, die Entfaltung der Persönlichkeit, die Entwicklung zu Selbstständigkeit und sozialer Verantwortung. Damit dient die Berufsbildung mittelbar der Verwirklichung der Sozialziele gemäss Art. 41 Abs. 1 Bst. f und g BV. Neben der Vermittlung der eigentlichen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse leistet die Berufsbildung aber auch stets einen Beitrag an die allgemeine Bildung und charakterliche Festigung junger Menschen.