Auch in anderen Lebensbereichen war sie nach wie vor auf Unterstützung und regelmässige Rückmeldung vom Betreuungsteam angewiesen. Die entsprechenden Ausführungen im Bericht der Wohngruppe sind glaubwürdig und plausibel und stimmen mit den Angaben überein, welche die Bezugsperson der Beschwerdeführerin, Frau F._____, gegenüber den UPK Basel gemacht hatte. Zudem gehen soziale und familiäre Problemlagen, welche bei der Beschwerdeführerin erwiesenermassen vorliegen, häufig mit gesundheitlichen und psychischen Belastungen einher.