Unter diesen persönlichen, sozialen und gesundheitlichen Umständen hätte eine Beendigung der bestehenden Platzierung mangels Kostengutsprache per Ende Oktober 2023 mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Überforderung für die Beschwerdeführerin mit ungewissen Folgen bedeutet. Ein Abbruch zu jenem Zeitpunkt wäre wie der Bericht der UPK Basel nachvollziehbar darlegt, für die Entwicklung und seelische Gesundheit der Beschwerdeführerin äusserst ungünstig gewesen. Der Einwand des Stadtrats Q.