Zusätzlich zu den belastenden Lebensereignissen in Kindheit und Jugend, einer hohen Belastung in der Ausbildung, der Antriebslosigkeit, den Schlafproblemen sowie der Unklarheit über die Fortführung beziehungsweise den Abbruch des Wohngruppenaufenthalts ergab die psychiatrische Abklärung den Verdacht auf eine mittelgradig depressive Episode. Unter diesen persönlichen, sozialen und gesundheitlichen Umständen hätte eine Beendigung der bestehenden Platzierung mangels Kostengutsprache per Ende Oktober 2023 mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Überforderung für die Beschwerdeführerin mit ungewissen Folgen bedeutet.