Bei der UPK handelt es sich um eine der führenden psychiatrischen Kliniken der Schweiz. Der Kurzbericht vom 23. November 2023 stellt somit ein Fachbericht einer vom BKS zugelassenen Fachstelle im Sinne von § 32 Abs. 3 BeG dar (vgl. oben Ziffer 7.2.1). Der pädagogische Bericht Wohngruppe L._____ enthält wertvolle Informationen und Einschätzungen zur persönlichen und sozialen Situation der Beschwerdeführerin und ist somit ein zusätzliches Element der Sachverhaltsermittlung. Da die Institution keine Fachstelle ist, sind die Ausführungen im Bericht auf ihre Glaubwürdigkeit zu bewerten.