Eine zeitlich begrenzte Weiterführung von Kindesschutzmassnahmen oder eine begleitende Unterstützung durch Fachpersonen bis zu einem ersten Ausbildungsabschluss oder bis zum Erreichen der Fähigkeiten, welche eine autonome Lebensführung ermöglichen, liegen deshalb nicht allein im privaten Interesse der betreffenden Personen, sondern auch im öffentlichen Interesse. Ein persönlich und beruflich gutes Ankommen der jungen Menschen im Erwachsenenleben ist von zentraler Bedeutung für das weitere Leben und trägt dazu bei, Sozialkosten zu verhindern. 8.5.2