Jugendlichen, die in Heimen oder Pflegefamilien aufgewachsen sind, oft eine erhebliche Herausforderung dar, zumal Kindesschutzmassnahmen und elterliche Sorge mit dem Erreichen der Volljährigkeit enden und wirtschaftliche Selbstständigkeit in diesem Zeitpunkt selten gegeben ist. Eine zeitlich begrenzte Weiterführung von Kindesschutzmassnahmen oder eine begleitende Unterstützung durch Fachpersonen bis zu einem ersten Ausbildungsabschluss oder bis zum Erreichen der Fähigkeiten, welche eine autonome Lebensführung ermöglichen, liegen deshalb nicht allein im privaten Interesse der betreffenden Personen, sondern auch im öffentlichen Interesse.