Gemäss psychopathologischem Befund ist die Beschwerdeführerin eine wache, bewusstseinsklare, allseits orientierte, altersgemäss wirkende junge Frau. Im Kontakt offen und aussprachebereit. Psychomotorik ausgeglichen, Antrieb vermindert. Affekt schwingungsfähig bei niedergestimmt wirkender Stimmungslage, sei häufig den Tränen nahe. Kein Anhalt für formale oder inhaltliche Denk-, Wahrnehmungs- oder Ich-Störungen. Kein Anhalt für akute Eigen- oder Fremdgefährdung.