Aus dem Kurzbericht der UPK Basel vom 23. November 2023 lässt sich entnehmen, dass die Beschwerdeführerin nach der Arbeit jeweils sehr erschöpft sei und deshalb nicht mehr in der Lage sei, andere Aufgaben wie Ämtli oder Freizeitbeschäftigungen wahrzunehmen. Zudem sei sie in den letzten Monaten dadurch belastet, dass sie nicht wisse, ob sie weiter in der Wohngemeinschaft (WG) leben könne, beziehungsweise wo und wie sie sonst leben sollte. Sie habe den Eindruck, viele belastende Dinge aus ihrer Kindheit herumzuschleppen; bezüglich ihrer Kindheit habe sie grosse Erinnerungslücken. Oft habe sie das Gefühl, alles werde ihr zu viel.