Stabile Beziehungen und stützende Netzwerke sind von grosser Bedeutung für ein gutes Ankommen im Erwachsenenleben. Deshalb sollen die nötigen Betreuungs- und Finanzierungsleistungen auch nach Erreichen der Volljährigkeit bis zum Abschluss der Erstausbildung beziehungsweise bis zum Erreichen der Fähigkeiten, welche für eine autonome Lebensführung erforderlich sind, angeboten werden (siehe Empfehlungen der SODK und der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz [KOKES] vom 20. November 2020 zur ausserfamiliären Unterbringung, Ziffer 4.4 Seite 14; Empfehlungen der SODK für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik in den Kantonen vom 19. Mai 2016, Ziffer 3.2 Seite 14).