Ist ein Bedarf für eine freiwillige Massnahme ausgewiesen, hat die betreffende Person grundsätzlich Anspruch auf Kostengutsprache. Der Ansicht des Stadtrats Q._____, bei freiwilligen Massnahmen sei es dem Gemeinderat freigestellt, ob Kostengutsprache geleistet werden soll, kann nicht zugestimmt werden. 8. 8.1