Selbstverständlich können auch Beobachtungen und Einschätzungen weiterer Stellen und Personen in die Entscheidfindung einbezogen werden. Eine Abklärung hat selbstverständlich auch bei Verlängerungsgesuchen einer bereits bestehenden befristeten Kostengutsprache, was vorliegend der Fall ist, zu erfolgen. 7.2.2