Das BKS lässt im Zusammenhang mit ausserfamiliären Platzierungen in stationäre Wohneinrichtungen oder Pflegefamilien verschiedene Fachstellen zur Abklärung zu (vgl. Übersichtstabelle vom 6. Februar 2024: abrufbar unter Wohnen und Entlastung - Kanton Aargau [ag.ch]). Welche Fachstellen vom Gemeinderat beizuziehen sind, hängt von den konkreten Umständen im Einzelfall ab. Je nach Belastungen, Problemlagen und mutmasslichen Indikationen sind eine oder mehrere der zugelassenen Fachstellen beizuziehen. Selbstverständlich können auch Beobachtungen und Einschätzungen weiterer Stellen und Personen in die Entscheidfindung einbezogen werden.