Bei der Wohngruppe L._____ handelt es sich um eine vom Standortkanton Basel-Stadt der IVSE unterstellte Einrichtung des Bereichs A (vgl. IVSE-Datenbank: abrufbar auf IVSE-Datenbank - SODK). Der Wohnsitz der Mutter der Beschwerdeführerin befindet sich im Kanton Aargau, weshalb dieser beziehungsweise die dafür zuständige Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten (SHW) des Departements Bildung, Kultur und Sport in ihrer Funktion als IVSE-Verbindungsstelle für die Erteilung der KüG gegenüber dem Kanton Basel-Stadt als Standortkanton der Wohngruppe L._____ zuständig ist. 7. 7.1 7.1.1