In seiner Stellungnahme vom 25. März 2024 bringt der Stadtrat ergänzend vor, aus Sicht der Sozialen Dienste der Stadt Q._____ habe der Unterstützungsbedarf der Beschwerdeführerin bis zur Erstvorstellung bei den UPK Basel auf einer sozialpädagogischen Indikation beruht. Neu stelle die Beschwerdeführerin für die Notwendigkeit des begleiteten Wohnens uneingeschränkt auf den psychiatrischen Bericht und eine medizinische Begründung ab; dabei handle es ich um eine neue von der ursprünglichen Indikation abweichende Beurteilung.